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   LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01   

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https://dejure.org/2002,5261
LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01 (https://dejure.org/2002,5261)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2002 - 5 S 133/01 (https://dejure.org/2002,5261)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 5 S 133/01 (https://dejure.org/2002,5261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Tilgungsbestimmung bei einer noch offenen Rechnung; Nachholbarkeit einer Tilgungsbestimmung; Besonderheiten bei Zahlungen durch Dritte; Voraussetzungen für den Eintritt der Erfüllungswirkung bei nicht oder schlecht ausgefüllten Überweisungsträgern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 362, 267
    Verrechnung bei unklarem Überweisungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 362 § 267
    Tilgungszeitpunkt bei mangelhaft ausgefüllten Überweisungsträgern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1572
  • MDR 2002, 570
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92

    Definition des abstrakten, die Schuld selbständig begründenden Schuldversprechens

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01
    In der Urteilsbegründung führt das Amtsgericht Ettlingen unter Anführung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (abgedruckt in NJW-RR 1993, 1015), wonach bei einem Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen sei, zunächst der Gläubiger darzulegen und zu beweisen habe, dass ihm noch eine weitere Forderung zustehe, und erst danach der Schuldner seinerseits darzutun habe, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein solle, u. a. Folgendes aus:.

    Aus demselben Grund lässt sich auch aus dem von der Vorinstanz herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1993, 1015) für den vorliegenden Fall nichts herleiten.

  • AG Fürstenfeldbruck, 24.02.1988 - 2 C 2730/87

    Erfüllung; Überweisung; Verwendungszweck

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01
    Wenn ein Gläubiger - etwa wie hier wegen der Vielzahl der bei ihm laufenden Geschäftsvorgänge - eine Information über den Verwendungszweck der Zahlung benötigt, um sie (zutreffend) zuordnen zu können, tritt bei nicht oder schlecht ausgefüllten Überweisungsträgern Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) erst ein, wenn die Information nachgeliefert oder die Unklarheit auf sonstige Weise beseitigt worden ist (AG Fürstenfeldbruck BB 1988, 1351 (1352); Braun ZIP 1996, 617 f.; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 362 BGB, Rn. 9; Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch / Wenzel, 4. Aufl., § 362 BGB, Rn. 23).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01
    Ein Dritter im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 1 BGB hat jedoch in den Grenzen des § 242 BGB die Möglichkeit, die Tilgungsbestimmung nachzuholen (BGH NJW 1964, 1898 (1899); 1983, 812 (814); 1986, 2700 f.; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., § 267 BGB, Rn. 3; offen gelassen in BGHZ 137, 89 (95)).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01
    Ein Dritter im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 1 BGB hat jedoch in den Grenzen des § 242 BGB die Möglichkeit, die Tilgungsbestimmung nachzuholen (BGH NJW 1964, 1898 (1899); 1983, 812 (814); 1986, 2700 f.; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., § 267 BGB, Rn. 3; offen gelassen in BGHZ 137, 89 (95)).
  • BGH, 14.07.1964 - VI ZR 129/63
    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01
    Ein Dritter im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 1 BGB hat jedoch in den Grenzen des § 242 BGB die Möglichkeit, die Tilgungsbestimmung nachzuholen (BGH NJW 1964, 1898 (1899); 1983, 812 (814); 1986, 2700 f.; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., § 267 BGB, Rn. 3; offen gelassen in BGHZ 137, 89 (95)).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2007 - 4 U 123/06

    Architektenvertrag mit vereinbarten Abschlagszahlungen: Darlegungs- und

    § 336 BGB findet nur Anwendung, wenn der Gläubiger gegen ein- und denselben Schuldner mehrere Forderungen hat (vgl. für einen ähnlichen Fall LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1572).
  • AG Hamburg, 09.03.2020 - 18b C 113/19

    Kostenfeststellungsklage: Erfüllungswirkung bei Leistung eines

    Erfüllung ist somit - ex nunc (Palandt § 362 Rn.10; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1572) - erst mit Zugang des Zahlungsavises, das die Zuordnung der Zahlung vom 25.10.2018 zur streitgegenständlichen Forderung ermöglichte, im gerichtlichen Verfahren eingetreten.
  • LG Itzehoe, 10.07.2015 - 9 S 34/14

    Außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen

    Denn die nachträgliche Tilgungsbestimmung entfaltet keine Rückwirkung (LG Karlsruhe, Urt. v. 24.2.2002 - 5 S 133/01, NJW-RR 2002, 1572).
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